Jugend und Bildung











Um beruflich voran zu kommen, ist Weiterbildung notwendig. Gerade für Jugendliche ist Bildung jedoch nur bedingt zugänglich. Während der gesamte Aufbau der selbständigen Existenz finanziert wird, werden die freien Mittel zur Weiterbildung knapp. Die Studiengebühren stellen dabei den prominentesten, aber bei weitem nicht einzigen, Kostenpunkt dar. Private wie auch öffentliche Bildungseinrichtungen verlangen für Schulungen und Seminare oftmals kaum finanzierbare Kursbeiträge. Die Unterstützung der öffentlichen Hand ist dabei vielfach verschwindend gering. Folgende Unterstützungsleistungen bestehen jedenfalls (in Kärnten):

  • Bildungsscheck des Landes
  • Bildungsgutschein der Arbeiterkammer
  • Kurskostenzuschüsse der Gewerkschaft GPA-djp

Bildungsscheck: Zuschüsse zwischen € 40,– und € 546,– („Bildungsscheck”) für berufsbezogene Ausbildungen. Hier werden Landesmittel aus der ArbeitnehmerInnenförderung durch die Arbeiterkammer verwaltet und ausgezahlt.

Bildungsgutschein: Die Arbeiterkammer Kärnten bietet mit dem Bildungsgutschein Anreize für unselbständig Erwerbstätige (€ 100,–) und Lehrlinge (€ 150,–). Mit ihm können Kosten für folgende Kurstypen nach Besuch rückvergütet werden:

  • EDV Grund- und Einführungskurse sowie InternetSprachen
  • Kommunikation & Persönlichkeitsbildung
  • Gesundheitsförderung & Bewegung
  • Grundbildung & Alphabetisierung
  • Vorbereitungslehrgänge zum Nachholen des Hauptschulabschlusses
  • Berufsreife-, Studienberechtigungsprüfung & AHS/BHS-Abendmatura

GPA‑djp Kurskostenzuschüsse:  Mitgliedern der Gewerkschaft GPA‑djp werden Kurszuschüsse in Höhe von € 15,– bis € 150,– (abhängig von der Höhe der Kurskosten sowie der Dauer und Art der Gewerkschaftsmitgliedschaft) ausgezahlt. Erforderlich ist der Nachweis, dass die Kurskosten selbst aufgewendet wurden.

Für Meisterprüfungen, Berufsreifeprüfungen oder nicht direkt berufsbezogene Ausbildungen ist die Unterstützung häufig zu gering oder nicht vorgesehen.

Manche der Förderungen können erst mit Ende des Jahres bezogen werden und nicht sofort nach Abschluss der Bildungsmaßnahme. Dadurch wird der finanzielle Handlungsspielraum der Jugendlichen merklich, aber unnötig eingeschränkt.

Auch die notwendigen Prüfungen stellen beim Abschluss von diversen Bildungsmaßnahmen ebenfalls eine Schwierigkeit dar, da Urlaub ja nicht einseitig angetreten werden kann – und die notwendige Zeit unter Umständen in die Arbeitszeit fällt. Die Anwendungsmöglichkeit des § 8 Abs 3 AngG bzw. des § 1154b Abs 5 ABGB ist für derartige Fälle fraglich, für Jugendliche aber innerbetrieblich jedenfalls oft schwer durchsetzbar.

Die GPA-djp Jugend Kärnten hat daher im Herbst Forderungen zur Verbesserung der Situation entwickelt. Diese werden nun in Angriff genommen.



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